AGB der Type Type Hype, Mueller & Boehm GbR – nachfolgend TTH genannt.

Stand: 01.11.2023

Allgemeines

Angebote von TTH unterliegen stets Änderungen und können bis zur Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Sie stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Alle Bestellungen werden gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt.

Die AGB von TTH gelten ausschließlich

Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden, sind für TTH nicht verbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.

Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften. Individuelle Vereinbarungen, die mit dem Kunden in Einzelfällen getroffen werden, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

Rechtlich relevante Erklärungen und Mitteilungen des Kunden an TTH nach Vertragsabschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung des Rücktritts usw.) müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

Wenn keine spezifische Bindungsfrist festgelegt ist, unterliegen unsere Angebote Änderungen und sind unverbindlich.

Der Vertrag gilt als gültig, sobald der Kunde das Angebot per E-Mail, SMS oder WhatsApp schriftlich bestätigt.

1. künstlersozialkasse

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), unsere Leistungen als abgabepflichtig im Rahmen der Künstlersozialabgabe eingestuft sind. Es kann eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) in Höhe von ca. 5 % des Nettobetrags erhoben werden.

Abgabepflichtig sind Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform. Im Gesetz (§ 24 KSVG) werden drei Gruppen unterschieden:

a. Typische Verwerter

b. Werbung/Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen (§ 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i. V. m. S. 2 KSVG)

c. Generalklausel (§ 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. S. 2 und S. 3 Nr. 1 und 2 KSVG).

Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten - bzw. Kreativen - gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist.

Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Rechnungen Ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrer Steuerberatungskanzlei.

2. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Die Vergütung für die Dienstleistungen von TTH erfolgt entweder auf Basis der aufgewendeten Arbeitszeit (Zeithonorar) oder wird als Festpreis vereinbart. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, hat TTH zusätzlich zur Honorarforderung Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags entstehen. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden gegebenenfalls schriftlich festgelegt.

Falls die Abrechnung auf Grundlage des Zeithonorars erfolgt, behält sich TTH das Recht vor, in angemessenen Intervallen Abrechnungen für den bereits erbrachten Arbeitsaufwand und die entstandenen Auslagen vorzunehmen.

TTH kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung in Rechnung stellen.

Im Falle von langfristigen Auftragsverhältnissen, bei denen die Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Aufwands erfolgt, gelten die jeweils aktuellen Vergütungstarife von TTH. Diese Tarife werden zu Beginn des Auftrags schriftlich definiert und können jederzeit von TTH im Rahmen angemessener Preisanpassungen angepasst werden. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behält sich TTH das Recht vor, angemessene Preisänderungen aufgrund von veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen vorzunehmen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erbracht werden. Sollten die Vergütungstarife von TTH nach einer Preisanpassung erheblich über den marktüblichen Preisen liegen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat beenden, sofern TTH nicht bereit ist, die Preise auf ein marktübliches Niveau anzupassen, jedoch höchstens auf die vor der Preiserhöhung geltenden Preise.

Der Auftraggeber muss die Kosten für zusätzliche technische Ausgaben, wie spezielle Materialien, Modellherstellung, Fotografie, Zwischenaufnahmen und Reproduktionen, tragen.

Der Auftraggeber muss die Kosten für Reisen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Auftrag übernehmen, diese werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Alle Zahlungen an TTH werden sofort nach Rechnungsstellung fällig und müssen ohne Abzüge beglichen werden. Die angegebenen Preise verstehen sich netto und beinhalten nicht die jeweils geltende Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit bei TTH eingeht, ohne dass eine separate Mahnung erforderlich ist.

Wenn der Auftraggeber seine Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, kann TTH Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes ab dem Zeitpunkt des Verzugs erheben. Falls der Auftraggeber ein Kaufmann nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist, bleibt der Anspruch auf kaufmännische Verzugszinsen bestehen. TTH behält sich auch das Recht vor, zusätzliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, werden alle ausstehenden Forderungen sofort fällig.

Wenn der Auftraggeber länger als 14 Tage mit seiner Zahlung im Verzug ist, hat TTH das Recht, die Ausführung weiterer noch nicht begonnener Aufträge auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Das bedeutet, dass TTH die Zusammenarbeit beenden kann. TTH behält sich auch das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wenn es mehrere Auftraggeber gibt, haften sie stets gemeinsam für die Zahlungen.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen gegen die Ansprüche von TTH aufrechnen. Das bedeutet, dass der Auftraggeber nicht einfach seine Zahlungen zurückbehalten kann, es sei denn, sein Anspruch wurde bereits festgestellt oder ist unstrittig.

3. Leistung, Leistungsverzug

TTH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsverpflichtungen in Form von Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.

Im Falle von Verzögerungen in der Leistungserbringung oder Lieferung beschränken sich Schadensersatzansprüche ausschließlich auf die Bedingungen, die in Abschnitt (Haftungsausschluss) festgelegt sind.

Falls eine vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist schuldhaft überschritten wird, tritt Verzug erst ein, nachdem eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

Wenn TTH beauftragt wird, Kennzeichen wie Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen, Slogans usw. zu erstellen, garantiert TTH, dass zum Zeitpunkt der Vorstellung des ersten Entwurfs keine Drittrechte bekannt sind, die in Deutschland durch die Verwendung dieser Kennzeichen im Geschäftsverkehr von TTH verletzt würden. TTH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Kennzeichen geschützt oder registriert werden können. Es liegt in der Verantwortung des beauftragenden Unternehmens, vor der tatsächlichen Verwendung im betroffenen Gebiet eine Überprüfung durchzuführen, um mögliche Konflikte und Verletzungen zu vermeiden.

4. Änderungen des Leistungsumfanges

Um Änderungen und Ergänzungen des Auftrags wirksam vorzunehmen, ist die Schriftform erforderlich. Ebenso erfüllen Besprechungsprotokolle diese Anforderung, wenn sie von den Vertragsparteien oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind oder anderweitig (z. B. per E-Mail) bestätigt werden, oder wenn sie durch nachfolgende Kommunikation einvernehmlich anerkannt werden.

Für zusätzliche Dienstleistungen, die vom Auftraggeber in Auftrag gegeben werden, berechnet TTH eine angemessene Vergütung gemäß den üblichen Verrechnungssätzen oder gemäß individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.

Sollten Kosten durchlaufende Posten sein, die von Dritten in Rechnung gestellt werden, behält sich TTH das Recht vor, Preiserhöhungen, die von Dritten berechnet werden, an den Auftraggeber weiterzugeben.

TTH ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen.

5. Umfang und Ausführung des Auftrags

Die in der schriftlichen Bestellung angegebene Menge an Lieferungen und Leistungen ist verbindlich und wird nicht übersteigt, auch wenn produktionsbedingte Mehrmengen auftreten. Entwürfe, die zum endgültigen Werk führen, sind im Lieferumfang enthalten und gehören dem Auftraggeber.

Im Falle von IT-Dienstleistungen stellt der Auftragnehmer alle vereinbarten Leistungen als vollständiges Werk bereit und ist verpflichtet, dem Auftraggeber das vertragliche Arbeitsergebnis zu liefern.

Sofern keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, kann TTH auf sachkundige Subunternehmer zurückgreifen, um den Auftrag durchzuführen.

6. Schutz des geistigen Eigentums

Soweit die erstellten Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, behält TTH als Urheber dieser Leistungen ausdrücklich das Urheberrecht vor. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber ein eingeschränktes, zeitlich und räumlich unbegrenztes, unwiderrufliches, exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, das ausschließlich für den im Vertrag festgelegten Zweck mit dem Auftraggeber gilt, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Die Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Nutzungsrechte an Arbeiten Dritter gehen nur auf den Auftraggeber über, wenn diese Rechte zuvor von diesen Dritten an TTH übertragen wurden und TTH selbst zur Übertragung berechtigt ist.

Die entsprechenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

Die Arbeiten von TTH dürfen weder vom Auftraggeber noch von von ihm beauftragten Dritten im Original oder bei der Reproduktion verändert werden. Jegliche Nachahmung, einschließlich Teilen eines Werkes, ist nicht gestattet.

TTH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag oder der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber ist befugt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren und Leistungen im regulären Geschäftsbetrieb an Dritte zu veräußern. Allerdings überträgt der Auftraggeber bereits zu diesem Zeitpunkt seine Ansprüche und Vergütungen in Bezug auf die Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswerts der Ware an TTH. Sollte Dritten Zugriff auf die Vorbehaltsware nehmen, muss der Auftraggeber diese auf das Eigentum von TTH hinweisen und TTH unverzüglich schriftlich darüber informieren. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, die Kosten einer Klage gemäß § 771 der Zivilprozessordnung zu erstatten, trägt der Auftraggeber die entstandenen Aufwendungen.

Falls TTH dem beauftragenden Unternehmen vor einer eventuellen Beauftragung Entwürfe, Konzepte oder Gestaltungen auf eigene Initiative oder im Rahmen von Pitches, Präsentationen oder ähnlichen Formaten (nachfolgend als "Präsentationen" bezeichnet) vorlegt, geschieht dies ausschließlich zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen.

Die Vervielfältigung und Weitergabe solcher Präsentationen ist nur mit der Zustimmung von TTH gestattet.

TTH überträgt dem beauftragenden Unternehmen kein Eigentum an den während der Präsentationen ausgehändigten Unterlagen, Mustern usw. und gewährt diesem keine Nutzungsrechte an den schützbaren Inhalten (wie Werken, Marken, Designs), die in der Präsentation enthalten oder verkörpert sind. Insbesondere darf das beauftragende Unternehmen die in den Präsentationen vorgestellten Entwürfe, Konzepte und Designs nicht als Grundlage für die Produktion eigener Materialien nutzen, ohne die Zustimmung der Agentur, und darf sie nicht an Dritte weitergeben.

7. Umfang des Auftrages

Der Auftragsgegenstand umfasst die im Vertrag festgelegte gestalterische, konzeptionelle oder beratende Tätigkeit sowie die Herstellung, Bereitstellung oder Vermittlung spezifischer Waren oder Dienstleistungen. Er erstreckt sich jedoch nicht auf die Gewährleistung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

Daten, die von Dritten oder dem Auftraggeber bereitgestellt werden, werden von TTH lediglich auf offensichtliche Plausibilität hin überprüft.

Sofern nicht ausdrücklich anders abgestimmt, behält sich TTH das Recht vor, qualifizierte Subunternehmer zur Ausführung des Auftrags hinzuzuziehen.

Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probe-Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die auf Anweisung des Auftraggebers erstellt werden, sind abrechenbar, selbst wenn der Auftraggeber diese ablehnt.

Im Rahmen der Auftragsausführung hat TTH künstlerische Freiheit. Kritik an der gestalterischen Umsetzung ist nicht gestattet. Wenn der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen wünscht, trägt er die damit verbundenen Mehrkosten. TTH behält das Recht auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten.

8. Haftungsausschluss

TTH und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

    -Unmöglichkeit

    -Verzug

    -Verschulden bei Vertragsschluss

    -unerlaubte Handlungen, usw.

Die Haftung von TTH und ihren Mitarbeitern ist begrenzt auf den Schaden, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbar war. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn es um wichtige Vertragspflichten geht, Garantien nicht eingehalten werden oder gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn dem Auftraggeber aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung seitens TTH oder einer von TTH beauftragten Person Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.

Sollte TTH Dienstleistungen von Dritten beziehen und an ihre Auftraggeber weitergeben, haftet sie nicht für die Handlungen dieser Dritten, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens dieser Dritten vor.

9. Gestaltung und Lieferung von Foto/Videomaterial

TTH erstellt hochwertige Fotoaufnahmen und berücksichtigt dabei die vorab mit dem Auftraggeber abgestimmten Wünsche. Der fotografische Stil, die Bildbearbeitung, der Kunststil und das Design der Fotos werden von TTH bestimmt und orientieren sich am auf der Website und in Informationsmaterialien sichtbaren Stil.

Die Bearbeitungszeit wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Falls keine spezifische Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Bearbeitungszeit nach dem Umfang des Auftrags und der Auslastung von TTH. Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen nach Erhalt der Anzahlung.

Nach dem Fotoshooting hat der Auftraggeber Zugang zu einem Datenraum (Google Drive), in dem die bearbeiteten Bilder und/oder Videos in der gebuchten Anzahl verfügbar sind. Der Zeitrahmen für die Bereitstellung ist im Onboarding festgelegt.

Der Auftraggeber kann die künstlerische Ausrichtung von TTH und die Bildbearbeitung anhand der Bilder auf der Website www.typetypehype.de kennenlernen. Wenn der Auftraggeber keine klaren schriftlichen Anweisungen zur Gestaltung der Bilder und zur Bildbearbeitung gegeben hat, sind Reklamationen bezüglich der Bildbearbeitung und Gestaltung ausgeschlossen.

Die digitalen Daten werden im RGB-Modus geliefert, und es besteht keine Farbverbindlichkeit. Es wird empfohlen, einen Probedruck bei der weiterverarbeitenden Firma durchzuführen.

Der Auftraggeber hat nach Erhalt des Zugangs zum Datenraum maximal 14 Tage Zeit, um die Dateien herunterzuladen. Danach wird der Ordner entfernt, und jede weitere Anforderung des Ordners wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 120 € berechnet.

Reklamationen bezüglich des Inhalts der gelieferten Sendung oder der Qualität des Bildmaterials müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt gemeldet werden. Andernfalls gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß akzeptiert. Nach der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich und wird empfohlen, die Daten zu sichern.

10. Nutzungsrecht von Foto/Videomaterial

TTH besitzt das Urheberrecht an den erstellten Bildern und/oder Videos gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die von TTH erstellten Bilder und/oder Videos sind in der Regel für kommerzielle Zwecke vorgesehen.

Nach vollständiger Bezahlung des Honorars gilt das einfache Nutzungsrecht für den kommerziellen Gebrauch als übertragen.

TTH hat das Recht, die erstellten Bilder und/oder Videos für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Im Falle einer unbefugten Verwendung von nicht gekauften und bezahlten Dateien ist TTH berechtigt, den dreifachen Betrag des in der Preisliste angegebenen Honorars pro Datei als Schadensersatz zu verlangen.

Die Kunden und andere Personen dürfen die entstandenen Bilder ohne schriftliche Zustimmung von TTH bearbeiten.

Die erstellten Bilder dürfen erst nach vollständiger Bezahlung des Angebotsbetrags verwendet werden. Die Dateien dürfen vorher nicht kopiert oder verwendet werden. Das Wasserzeichen darf ebenfalls nicht vorher entfernt werden. TTH behält sich das Recht vor, in solchen Fällen Schadensersatz zu fordern.

11. Haftung bei Foto/Videoshootings

TTH verpflichtet sich, den Auftrag äußerst gewissenhaft auszuführen.

TTH trägt die Verantwortung für etwaige Sachschäden und ist entsprechend mit einer Berufshaftpflichtversicherung versichert.

Der Auftraggeber ist haftbar für Schäden, die er selbst, seine Familienmitglieder, Mitarbeiter, Gäste oder Begleiter verursachen. Im Schadensfall muss der Auftraggeber die Kontaktdaten des Verursachers (Name, Vorname, Adresse, Telefon) zur Verfügung stellen oder beschaffen.

Falls beauftragte Produktionsteilnehmer von Auftraggeber ohne triftigen Grund nicht erscheinen, kann TTH eine Entschädigung fordern, und in diesem Fall wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten.

Falls der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Produktionsteilnehmer am Fotoshooting teilnehmen, sind sie selbst für ihre Zeitplanung und Vorbereitungen (wie Make-Up, Frisur, Kleidung usw.) verantwortlich, sofern nicht vorher schriftlich anders vereinbart.

Es ist möglich, dass Produkte des Auftraggebers nach dem Fotoshooting leichte Gebrauchsspuren aufweisen.

Der Auftraggeber muss vor dem Fotoshooting die Adresse für die eventuelle Rücksendung von Produkten bereitstellen. Die Kosten für den Versand und eventuelle Aufwandsentschädigungen für die Rücksendung trägt der Auftraggeber. Wenn TTH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der mit Wasserzeichen versehenen Exporte keine Informationen zur Rücksendung erhält, gehen die Produkte in das Eigentum von TTH über und können entsorgt werden.

Der vereinbarte Termin für das Fotoshooting muss spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei nicht fristgerechter Absage wird der Termin als gültig betrachtet, und TTH ist berechtigt, eine Entschädigung für den entgangenen Verdienst zu verlangen. In einem solchen Fall wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten.

Bei einer Absage vor Ablauf der 48 Stunden werden alternative Termine von TTH vorgeschlagen, aber der Anteil für die Nutzung des Studios aus dem Angebot wird zu 100% einbehalten und nicht auf das Fotoshooting angerechnet. Wenn der zweite Termin erneut nicht zustande kommt, ist erneut der Anteil für die Studionutzung zu 100% fällig, und es gibt keine weiteren Ersatztermine.

12. Referenzwerbung

TTH und andere Unternehmen, die mit TTH in dem Sinne verbunden sind, wie es in § 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG) definiert ist, sind, selbst wenn ausschließliche Nutzungsrechte auf das beauftragende Unternehmen übertragen wurden, berechtigt, die Beauftragung zu veröffentlichen. Sie dürfen die Arbeitsergebnisse, den Namen und die Marken des beauftragenden Unternehmens sachlich korrekt und unentgeltlich zu Eigenwerbezwecken in verschiedenen Medien, einschließlich Internet und Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook und YouTube, sowie im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen verwenden, auch nach Vertragsende.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde TTH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist TTH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Das beauftragte Unternehmen hat das Recht, die Verwendung des Auftrags als Referenz in der Werbung zu verbieten, wenn sie glauben, dass dies ihre berechtigten Interessen beeinträchtigen würde. Zum Beispiel, wenn die Offenlegung bestimmter Details des Auftrags vertrauliche Informationen preisgeben würde oder die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen könnte. Das beauftragende Unternehmen hat außerdem das Recht, der zukünftigen Eigenwerbung schriftlich zu widersprechen, sofern dies unter Berücksichtigung beider Interessen angemessen ist. In diesem Fall wird TTH die Referenzwerbung innerhalb einer angemessenen Frist entfernen. Bereits erstellte physische Medien, insbesondere gedruckte Materialien, dürfen jedoch aufgebraucht werden.

TTH ist berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

13. Webhosting und Domainregistrierung

Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von TTH, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt TTH keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.

TTH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von TTH liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von TTH zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er TTH oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

14. SEO-Marketing

TTH bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet TTH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

15. Kündigung

Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, kann der Auftrag in unbefristeten Auftragsverhältnissen zum Ende der im Projektplan festgelegten Teilprojektabschnitte gekündigt werden, nachdem die Abrechnung auf der Grundlage von Festpreisen für diese Abschnitte erfolgt ist. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.